
Der Gesetzgeber und die Unfallversicherungen fordern vom Unternehmer die Ausbildung von Brandschutzhelfern. Die Arbeitsstättenregel ASR A2.2 fordert seit Dezember 2012 die Ausbildung von mindestens 5% der Beschäftigten in Theorie und Praxis. Mit unserem Brandschutztraining erfüllen Sie die Anforderungen des Gesetzgebers, der Unfall- und Sachversicherer sowie der neuen ASR A2.2